Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), vergl. Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ). Die Abrechnungsempfehlungen werden aktuell angepasst und werden von mir wie vorgesehen umgesetzt. Details finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer (Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung – BPtK), eine Übersicht über Gebührenziffern im Downloadbereich. Über den aktuell gültigen Stand informiere ich Sie im Erstgespräch.

Ich rechne immer direkt mit Ihnen ab, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten erstattet. Bitte informieren Sie sich frühzeitig darüber, ob, in welcher Höhe und in welcher Anzahl laut Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernommen werden. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Im Downloadbereich finden Sie nähere Informationen hierzu.

Für eine neuropsychologische Behandlung können die Kosten möglicherweise auch im Rahmen einer Kostenerstattung durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Sprechen Sie mich hierzu bitte an. Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte für psychotherapeutische Leistungen biete ich ausschließlich für Versicherte der Bahn BKK an.

Sie können die Leistungen natürlich auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen.